Motorsägenkurs nach DGUV

Motorsägenkurse nach DGUV Information 214-059

An wen richtet sich dieser Kurs?

Dieser Kurs richtet sich an öffentliche Dienste, Bauhöfe, Straßenbetriebsdienste, Hausverwaltungen bzw. Unternehmen
der Park- und Gartenpflege, welche für den Arbeitseinsatz Motorsägen bedienen müssen.
Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624)

Ausbildung entsprechend Modul A bis D:

Zielgruppe: Feuerwehren, THW, Katastrophenschutz, Gemeindemitarbeiter

Modul A:

Grundlagen der Motorsägenarbeit
Ausbildungsdauer: 8 UE Theorie + 8 UE Praxis

Modul B:

Baumfällung und Aufarbeitung
Ausbildungsdauer: 8 UE Theorie + 16 UE Praxis

Modul C:

Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen
Ausbildungsdauer: 4 UE Theorie + 12 UE Praxis

Modul D:

Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen
Voraussetzung: Teilnahme an den Modulen 1-3
Ausbildungsdauer: 6 UE Theorie + 18 UE Praxis

Modul A

Grundlagen der Motorsägenarbeit

Zielgruppe: Versicherte der gesetzlichen Unfallkassen

Ziel: Kenntnis der Sicherheitsvorschriften, sichere Schnittführung im liegenden Holz, Fällung von Schwachholz bis 20 cm BHD.

Inhalt: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Maschinen und Geräte, Wartung und Pflege inkl. Schärfen der Kette, Arbeitstechniken, Schnittübungen am liegenden Holz, Fällung von Schwachholz bis 20cm BHD, Lernerfolgskontrolle.

Bedingung: Vollendetes 18. Lebensjahr, Befähigung i.S. von §7 DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i. V. m. DGUV-Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige Eignung, vollständige Persönliche Schutzausrüstung.

Datum:/Dauer UE:    16

Modul B

Baumfällung und Aufarbeitung

Zielgruppe: Versicherte der gesetzlichen Unfallkassen

Ziel: Bäume über 20 cm BHD sicher fällen und aufarbeiten, Zufall bringen von Hängern, angeschobenen oder gebrochenen Bäumen.

Inhalt: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Maschinen und Geräte, Fäll- und Aufarbeitungstechniken, praktische Fällung und Aufarbeitung inkl. Entastung mehrerer Bäume mit einem BHD über
20 cm, Einsatz von Seilwinde oder Handseilzug zur Unterstützung der Fällung, Einsatz von hydraulischen Fällhilfen (Wagenheber, Hubmandl),Lernerfolgskontrolle.

Bedingung: Vollendetes 18. Lebensjahr, erfolgreich absolviertes Modul A, Befähigung i.S. von §7 DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i. V. m. DGUV-Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige Eignung, vollständige Persönliche Schutzausrüstung.

Datum:/Dauer UE: 24

Modul C

Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern,
ohne stückweises Abtragen von Bäumen

 

Zielgruppe: Versicherte der gesetzlichen Unfallkassen

 

Ziel: Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten, um mit geeigneten Motorsägen und speziellen Schnitt- und Abseiltechniken in Arbeitskörben zu arbeiten.

 

Inhalt: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Einsatz geeigneter Maschinen und Geräte, Schnitttechniken an Ästen und Kronenteilen, einfache Abseiltechniken, Lernerfolgskontrolle.
Beim dreitägigen Modul zusätzlich Bedienerschulung nach DGUV-Grundsatz 308-008.

 

Bedingung: Vollendetes 18. Lebensjahr, erfolgreich absolviertes Modul A, körperliche und geistige Eignung, vollständige Persönliche Schutzausrüstung, gültiger Nachweis einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für gefährliche Baumarbeiten, durchgeführt durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner. Empfohlene Grundlagen für den Arzt zur Durchführung dieser Untersuchung können die Untersuchungsgrundsätze G25 und G41 sein.

Beim zweitägigen Modul zusätzlich die Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz
308-008 (nicht notwendig, wenn Bedienung grundsätzlich durch Maschinisten oder Verleiher erfolgt).

 

ohne Bedienerschulung ( Hubarbeitsbühne) : 16UE / 2Tage

Mit Bedienerschulung ( Hubarbeitsbühne ) : 32 UE / 4Tage

 

Modul D

Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Dreh-leitern,
mit stückweisem Abtragen von Bäumen

 

Zielgruppe: Versicherte der gesetzlichen Unfallkassen

 

Ziel: Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten, um mit geeigneten Motorsägen und speziellen Schnitt-, Abseil- und Absetztechniken in Arbeitskörben zu arbeiten.

 

Inhalt: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Einsatz geeigneter Maschinen und Geräte, Schnitttechniken an Ästen, Kronenteilen und Stämmen, Abseiltechniken, stückweise Fällung, Lernerfolgskontrolle. Beim viertägigen Modul zusätzlich Bedienerschulung nach DGUV-Grundsatz 308-008.

 

Bedingung: Vollendetes 18. Lebensjahr, erfolgreich absolviertes Modul B oder AS-Baum 1 der SVLFG, körperliche und geistige Eignung, vollständige Persönliche Schutzausrüstung, gültiger Nachweis einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für gefährliche Baumarbeiten, durchgeführt durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner. Empfohlene Grundlagen für den Arzt zur Durchführung dieser Untersuchung können die Untersuchungsgrundsätze G25 und G41 sein.

Beim dreitägigen Modul zusätzlich die Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz 308-008 (nicht notwendig, wenn Bedienung grundsätzlich durch Maschinisten oder Verleiher erfolgt).

 

ohne Bedienerschulung ( Hubarbeitsbühne) : 24UE / 3Tage

Mit Bedienerschulung ( Hubarbeitsbühne ) : 40 UE / 5Tage